Als Detektei unterstützen wir Auftraggeber in Nürnberg bei sensiblen Personensachverhalten – insbesondere bei Verdacht auf Untreue und Fremdgehen. Unser Ansatz ist sachlich, strukturiert und auf eine belastbare Dokumentation ausgerichtet. Jede Maßnahme wird sorgfältig geplant und nur dort eingesetzt, wo sie verhältnismäßig und rechtlich zulässig ist. Nürnberg ist eine Mittelfränkische Großstadt mit kompakten Quartieren, was bei der Einsatzplanung berücksichtigt wird, etwa in Bezug auf Verkehrswege, typische Aufenthaltsorte und Beobachtungspunkte.
Leistungsschwerpunkte in Nürnberg
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf Observation, Recherche und Beweissicherung. Wir erstellen klare, nachvollziehbare Berichte mit Zeitstempeln, Ortsangaben und – wo rechtlich möglich – Bilddokumentation. Ziel ist nicht die Spekulation, sondern eine geprüfte Faktenbasis, die Sie für persönliche Entscheidungen oder anwaltliche Bewertungen nutzen können.
Typische Einsatzanlässe
- Wiederkehrende Abwesenheiten ohne belastbare Erklärung
- Plausibilitätslücken bei Geschäftsreisen oder Abendterminen
- Verhaltensänderungen in Kommunikation, Tagesabläufen und Routinen
- Klärung von Treffpunkten, Wegstrecken und Kontaktaufnahmen
Planung, Durchführung und Qualitätssicherung
Nach einem strukturierten Erstgespräch definieren wir Zielsetzung, Zeitfenster und Ressourcen. Beobachtungsstrecken werden so gewählt, dass Erkennbarkeit minimiert wird. Wir arbeiten mit unauffälligen Fahrzeugen und greifen – wenn sinnvoll – auf koordinierte Teams zurück. Alle Feststellungen werden fortlaufend dokumentiert und vor Abgabe verifiziert. Manipulationssichere Speicherung und konsistente Bezeichnungslogik gewährleisten, dass Materialien später eindeutig zugeordnet werden können.
Rechtlicher Rahmen & Datenschutz
Unsere Arbeit richtet sich nach geltendem Recht. Private Räume werden nicht observiert; Observationen finden ausschließlich im öffentlichen Raum statt. Personenbezogene Daten verarbeiten wir zweckgebunden und nur so lange, wie es zur Auftragserfüllung erforderlich ist. Der Abschlussbericht ist neutral formuliert, enthält eine nachvollziehbare Chronologie und – soweit zulässig – Belege. Auf Wunsch stimmen wir die Form gerne mit Ihrem Rechtsbeistand ab.